Die Union konnte sich im Vermittlungssauschuss durchsetzen. Das Grundprinzip „Fordern und Fördern“ bleibt auch im sogenannten Bürgergeld erhalten. Ein erster Schritt hin zum bedingungslosen Grundeinkommen ist verhindert und die Kernregelungen von Hartz IV bleiben erhalten.
Ziel der Union war es immer, Menschen, die arbeitslos werden, schnell wieder in Arbeit zu bringen. Das ist gut für die Volkswirtschaft und verschafft den Betroffenen Würde. Darüber hinaus ist es wichtig, dass unabhängig von der Einführung des Bürgergelds, die Leistungssätze erhöht werden. Hier waren wir als Union nie dagegen – im Gegenteil, wir haben uns in einem eigenen Antrag dafür eingesetzt, dass die Erhöhung der Leistungen schon zum 1. Januar 2023 erfolgt.
Deswegen haben wir am ursprünglichen „Bürgergeld-Gesetz“ kritisiert, dass die Ampel weitgehend auf das Prinzip „Fordern und Fördern“ verzichtet. Ein solcher Verzicht hätte einen Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik bedeutet, hin zu einer Situation, wo der Staat mit einem bedingungslosen Grundeinkommen die Menschen auch noch dazu bestärkt, von Unterstützungszahlungen zu leben und eine falsche Selbstbedienungsmentalität suggeriert. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation wäre es falsch, das Prinzip „Fordern und Fördern“ aufzugeben: Es gibt in Deutschland fast 2 Millionen unbesetzte Arbeitsstellen. Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte deshalb eine rasche Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sein. Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt und weitergebildet werden. Wer die Mitwirkung verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Unsere Erfolge im Vermittlungsausschuss:
Mit unserer Einigkeit in der Ablehnung des von der Ampel beabsichtigten Systemwechsels haben wir im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ erhalten bleibt:
- Wir haben erreicht, dass es vom ersten Tag des Leistungsbezugs an möglich bleibt, auf Pflichtverletzungen mit Leistungskürzungen zu antworten. Denn: die von der Ampel angestrebte fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten wird gestrichen.
- Der ursprünglich unverbindliche Kooperationsplan wird von Anfang an rechtsverbindlich ausgestaltet. Das heißt: Die Jobcenter fordern die Leistungsempfänger von Anfang an verpflichtend dazu auf, die verabredeten Pflichten einzuhalten. Tun sie dies nicht, so sind Leistungskürzungen möglich. Bei diesen Kürzungsmöglichkeiten haben wir den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, weitgehend ausgeschöpft. Auch haben wir sichergestellt, dass das vorgesehene Schlichtungsverfahren nicht missbraucht werden kann, um Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen zu umgehen.
- Bei einem weiteren wichtigen Punkt, den hohen Vermögensfreigrenzen während der sogenannten „Karenzzeit“ zu Beginn des Leistungsbezugs, haben wir ebenfalls einen Erfolg errungen: Diese Karenzzeit haben wir von zwei auf ein Jahr halbiert, die Kosten der Heizung werden in dieser Zeit nur in angemessener Höhe übernommen und die Vermögensfreigrenzen werden fast halbiert (Reduzierung beim Leistungsbezieher gegenüber den Ampel-Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro und für jede weitere Person von 30.000 Euro auf 15.000 Euro).
- Die Grundsicherung bleibt eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die bestimmte Voraussetzungen hat und die Zeit bis zur Rückkehr in eine Beschäftigung überbrückt.