Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir hingegen wollen das Prinzip „Fordern und Fördern“ erhalten.
Bei Hartz IV galt folgendes Prinzip: Wenn der Leistungsempfänger nicht aktiv mitwirkte, wieder in Beschäftigung zu kommen – z.B. wenn er wiederholt Eingliederungsberatungen versäumt– wurden ihm Leistungen gekürzt. Mit dem neuen sogenannten „Bürgergeld“ ist das jetzt anders: Im ersten halben Jahr des Leistungsbezugs können Pflichtverletzungen nicht mit Leitungsminderungen sanktioniert werden. So können zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden.
Das und die überlangen Karenzzeiten sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind meiner Meinung nach der falsche Weg. Die Ampel lässt den Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit erscheinen und unseren starken Sozialstaat überhaupt erst möglich machen. An allen Ecken und Enden fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen in der Grundsicherung setzen auch deshalb völlig falsche Anreize. Gerade jetzt ist der Zeitpunkt, alles dafür zu tun, um Menschen in Arbeit zu bringen.
Erhöhung des Hartz-IV Satzes: ja – Bürgergeld nein
Die gegenwärtigen Preissteigerungen treffen Leistungsbezieher hart. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2023 angehoben werden. Alle sonstigen Vorhaben der Ampel zum sogenannten Bürgergeld müssen aber von dieser Erhöhung entkoppelt und gesondert erörtert werden. Es ist unverantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, diese Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz selbst vorzuziehen, abgelehnt hat.