Es ist wichtig, dem Klimaschutz eine breite Öffentlichkeit zu verschaffen und diesen konsequent umzusetzen. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wer aber Menschen durch Straßenblockaden gefährdet und historische Kunstwerke beschädigt, überschreitet eine rote Linie und erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst.
Die Straßenblockaden der „letzten Generation“ gefährden Menschen und behindern Rettungskräfte bei der Ausübung ihrer für die Gemeinschaft unersetzlichen Arbeit. Auch die Beschädigung historischer Kunstwerke überschreitet rote Linien. Straftaten sind keine Form demokratischer Meinungsäußerung. Der Rechtsstaat muss darauf hart und entschlossen reagieren.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und auch unserer Kulturgüter brauchen wir schärfere Strafen für Straßenblockierer und Museumsrandalierer. Wir fordern, dass die Behinderung von Rettungskräften durch Straßenblockaden künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug bestraft wird. Auch die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen von besonderem kunsthistorischem Wert muss mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug sanktionieren werden.
Klima-Radikale versagen auch moralisch
Wenn jemand für das Klima und die Umwelt protestiert und Lebensmittel vor Vernichtung retten will, aber dann Lebensmittel auf Kunstwerke wirft, passt das nicht zusammen und es zeigt, worum es den radikalen Protestierenden im Kern geht – nämlich das Happening und den Moment der Aufmerksamkeit.