Kinderschutz vor Datenschutz

von hierl

30. September 2022

Tausende Fälle von Kindesmissbrauch bleiben jedes Jahr unaufgeklärt, weil aktuell IP-Adressen in Deutschland nicht gespeichert werden dürfen. SPD, Grüne und FDP blockieren aus Datenschutz-Gründen seit Jahren einen Reformvorschlag der Union. Jetzt gibt ein EU-Gericht unserem Anliegen Recht.

Jahrelang hat die Union gefordert, IP-Adressen von Internet-Nutzern ohne Anlass zu speichern, damit die Polizei in Fällen von Kindesmissbrauch dann die Daten zur Aufklärung heranziehen kann. Die Links-Gelben Parteien haben dies mit dem Verweis auf Datenschutz und EU-Rechtsprechung abgelehnt. Der EU-Gerichtshof hat aber jetzt in einem Urteil bestätigt: Eine befristete, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen ist stets zulässig. 

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. Bei der Jagd auf Kinderschänder kann sich die Ampel nicht mehr hinter dem Datenschutz verstecken. Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann müssen jetzt ihren Streit beenden und umgehend für eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen sorgen.

Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilie-Ringe auffliegen zu lassen, sind IP-Adressen die wichtigsten – und oft die einzigen – digitalen Beweismittel. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben.

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